Testament zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung

Freitag, 13. November 2020
18:30 Uhr - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Vrestorfer Weg 1, 21339 Lüneburg

Eine Anmeldung bis zum 06.11.2020 ist erforderlich.

Wussten Sie eigentlich.......

Wer Leistungen vom Sozialhilfeträger, zum Beispiel Eingliederungshilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, muss sein Vermögen, und dazu gehört auch ein Erbe, offen legen.
Dieses Erbe/Vermögen wird vom Sozialhilfeträger angerechnet und muss vom Hilfeempfänger eingesetzt werden.
Dies sollte bereits frühzeitig bedacht werden, denn bereits wenn ein Elternteil verstirbt, ist auch das Kind mit Behinderung erbberechtigt!

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen des Erbrechtes zur Verfügung stehen, um dafür zu sorgen, dass das Erbe auch Ihrem Kind/Angehörigen mit Behinderung zu Gute kommt.

Informieren Sie sich rechtzeitig!

Am heutigen Abend klären wir Fragen wie:
  • Was ist ein behindertengerechtes Testament?
  • Wie kann ich für meinen Angehörigen mit Behinderung sein Erbe schützen?
  • Was für Möglichkeiten eröffnet mir das Erbrecht?
  • Was fällt unter Vermögen - auch eine Ausbildungsversicherung?
Referent: Rechtsanwalt Günter Hoffmann aus Bremen,
Fachanwalt für Sozial-, Erb- und Behindertenrecht

Kosten: Mitglieder: 10,- €, Nichtmitglieder: 15,- €, Menschen mit Behinderung: 5,- €
Anmeldung bitte unter 04131-301866 (Montag und Donnerstag vormittgas)
                               oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Pitters, Tel.: 0173 20 35 217