Testament zu Gunsten eines Menschen mit Handicap
Freitag, 12. November 2021 um 18:00 UhrVeranstaltungsort: Bunte Hanse, Lübecker Str. 46, 21337 Lüneburg
Eine Anmeldung (sh. Anhang) ist bis zum 08.11.2021 erforderlich .
Wussten Sie eigentlich.......
Wer Leistungen vom Sozialhilfeträger, zum Beispiel Eingliederungshilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, muss sein Vermögen, und dazu gehört auch ein Erbe, offenlegen.
Dieses Erbe/Vermögen wird vom Sozialhilfeträger angerechnet und muss vom Hilfeempfänger vorrangig eingesetzt werden.
Daher ist es nötig, sich frühzeitig mit dieser Situation auseinanderzusetzen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen des Erbrechtes zur Verfügung stehen, um dafür zu sorgen, dass das Erbe auch Ihrem Kind/Angehörigen mit Handicap zu Gute kommt.
Informieren Sie sich jetzt und handeln Sie frühzeitig!
Am heutigen Abend klären wir Fragen wie:
- Was ist ein behindertengerechtes Testament?
- Wie kann ich für meinen Angehörigen mit Handicap sein Erbe schützen?
- Welche Möglichkeiten eröffnet mir das Erbrecht?
- Was fällt unter Vermögen - auch eine Ausbildungsversicherung?
- Kann die Stiftung ....für Menschen mit Handicap die Testamentvollstreckung übernehmen?
-Fachanwalt für Sozial-, Erb- und Behindertenrecht-
wird Ihnen an diesem Abend einen Einblick in die Gestaltungsmöglichkeiten und die Rahmenbedingungen geben.
Obige und weitere Fragen bekommen hier eine Antwort.
Kosten pro Person: Vereinsmitglieder: 15,- €, Nichtmitglieder: 20,- €, Menschen mit Behinderung: 5,- € (inklusive Kaltgetränk)
Anmeldung bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder telefonisch 04131-3018128 (gern auch auf den AB sprechen)
oder auch per Fax 04133 510186
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 04131 3018128
<>Einladung mit Anmeldeformular