Testament zu Gunsten eines Menschen mit Handicap
Dienstag, 04. März 2025 - 19:30 UhrVeranstaltungsort:
Werkstatt Tostedt, Zinnhütte 16 - 22, 21255 Tostedt
Wussten Sie eigentlich.......
Wer Leistungen vom Sozialhilfeträger bekommt muss sein Vermögen, und dazu gehört auch ein Erbe, offenlegen.
Dieses Erbe wird vom Sozialhilfeträger angerechnet und muss vom Hilfeempfänger vorrangig eingesetzt werden.
Daher ist es nötig, sich frühzeitig mit dieser Situation auseinanderzusetzen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen des Erbrechtes zur Verfügung stehen, um dafür zu sorgen, dass das Erbe auch Ihrem Kind/Angehörigen/Geschwister mit Handicap zu Gute kommt.
Informieren Sie sich jetzt und handeln Sie frühzeitig!
Am heutigen Nachmittag klären wir Fragen wie z.B.:
- Was ist ein behindertengerechtes Testament?
- Wie kann ich für meinen Angehörigen mit Handicap sein Erbe schützen?
- Welche Möglichkeiten eröffnet mir das Erbrecht?
- Was fällt unter das Vermögen?
- Was ist eine Testamentvollstreckung, wer kann Testamentvollstrecker sein?
-Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentvollstrecker-
wird Ihnen an diesem Abend einen Einblick in die Gestaltungsmöglichkeiten und die Rahmenbedingungen geben.
Obige und weitere Fragen bekommen jhier eine Antwort.
Für vertiefende Individualgespräche steht Herr Dr. Winkler Ihnen nach bilateraler Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Kosten pro Person: Vereinsmitglieder: des Vereins Lebenshilfe 25,- €,
Nichtmitglieder: 30,- €,
(inklusive eines Kaltgetränkes)
Anmeldung bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder telefonisch 04131-3018128 (gern auch auf den AB sprechen)
bitte bis zum 21.02.2025
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 04131 3018128