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Impressum


Lebenshilfe Lüneburg e.V.

Vrestorfer Weg 1
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 / 30 18 – 66
Fax: 04131 / 30 18 – 82
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1. Vorsitzende: Dagmar Pitters

Konto: Sparkasse Lüneburg (BLZ 240 501 10)
Kto. 50 002 237
BIC: NOLADE21LBG
IBAN: DE65 2405 0110 0050 0022 37


Lebenshilfe Landkreis Harburg e.V.

Zinnhütte 16 – 22
21255 Tostedt
Vereinsbüro: Mittwoch, 9:30 – 12:00 Uhr
Telefon: 04182 / 2008 – 48
sonst: 04182 / 2008 – 0
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1. Vorsitzende: Ellen Kühn

Konto: Volksbank Lüneburger Heide e.G.
IBAN: DE80 2406 0300 4200 7941 00
BIC: GENOEF1NBU



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Konzept, Projektmanagement

hofAtelier, Bremen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Design

Melanie Brandt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Text

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Technische Umsetzung

Felicitas Frost: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos

Nicole Buczior: www.buczior-fotografie.de
Hans D. Beyer, Beyer foto.grafik, 10587 Berlin
Ute Ziemer, Lüneburg
Theo Zühlke, Lüneburg

Visforms

Wir bedanken und bei der Firma vi-solutions e. Kfr. für die kostenfreie Bereitstellung der Formular-Erweiterung für Joomla! "Visforms"

Kontakt


In Lüneburg Stadt und Land


Britta Beer-Uelpenich
Vrestorfer Weg 1
21339 Lüneburg
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Telefon: 04131 / 30 18 – 66
Sprechzeit: Donnerstag, 9:30 – 12:00 Uhr


Im Landkreis Harburg


Kirsten Petersen
Zinnhütte 16 – 22
21255 Tostedt
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 04182 / 2008 – 48
Sprechzeit: Mittwoch, 9:30 – 12:00 Uhr

Möchten Sie sich bei einer der Lebenshilfe Einrichtungen bewerben?
Dann schauen Sie bitte auf die Seite der Lebenshilfe Lüneburg-Harbug gemeinnützige GmbH: www.lhlh.org

Über uns

1964 gründeten Eltern, Betreuer und Freunde von Menschen mit geistiger Behinderung die Lebenshilfe Lüneburg e.V., und nur drei Jahre später die Lebenshilfe Landkreis Harburg e.V. (Erstgründung als "Hilfe für Spastiker und Körperbehinderte e.V.")
Heute haben wir zusammen über 460 Mitglieder – mit und ohne Behinderung.

Viel erreicht

Seit den 1960er-Jahren initiierten wir den Aufbau von Tages-, Werk- und Wohnstätten, Kindergärten und Schulen. 1974 bzw. 1982 wurden die Vereine Gesellschafter der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH. Damit wurden alle bis dato aufgebauten Dienste und Einrichtungen von uns an die Gesellschaft übergeben.

Heute …

… sind wir Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH und bestimmen so weiter die grundsätzliche Ausrichtung der Gesellschaft mit. Die Vereine arbeiten partnerschaftlich in der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH zusammen. Hierbei beteiligen wir selbstverständlich auch Menschen mit geistiger Behinderung.
Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH: www.lhlh.org

Doch "nur" Gesellschafter zu sein ist uns nicht genug. Wir sind weiter an vielen Stellen mit zahlreichen Aktivitäten in den Landkreisen aktiv.
Mehr dazu lesen Sie auf der Seite "Unser Ziel".

Für die Zukunft sorgen:
Die Stifter – für Menschen mit Handicap in der Region

2010 haben wir eine Stiftung gegründet, um Menschen mit Handicap nachhaltig zu unterstützen, die Inklusion zu fördern, neue Ideen Wirklichkeit werden zu lassen… Nicht nur heute, sondern auch in 20, 50 oder 90 Jahren.
Informieren Sie sich hier: www.Die-Stifter.net

Übrigens: Sitz der Bundesvereinigung ist in Marburg, sie ist zugleich Fachverband, Dachorganisation und Lobbyist für die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen.
Schauen Sie doch mal rein: www.lebenshilfe.de

Satzung

des Vereins Lebenshilfe Landkreis Harburg e.V.



§1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen "Lebenshilfe Landkreis Harburg e.V."
  2. Er hat seinen Sitz in 21255 Tostedt.
  3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Lüneburg eingetragen.
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 1.1.1977. Zwecke des Vereins sind die Beratung, Förderung und Betreuung Behinderter, sowie die Beratung ihrer Eltern im Landkreis Harburg.
  2. Der Satzungszweck verwirklicht sich insbesondere für den vorstehend genannten Personenkreis durch Schaffung von geeigneten Einrichtungen, sowie Durchführung von entsprechenden Förderungs- und Betreuungsmaßnahmen.
  3. Der Verein darf eine Stiftung (mit)gründen, deren Zweck mit den vorgenannten Zwecken vereinbar ist. Der Verein darf der Stiftung nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit Mittel aus dem Vereinsvermögen zuführen.

§3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung keine Anteile des Vereinsvermögens.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch den Vorstand schriftlich bestätigt.
  3. Jedes Mitglied ist zur Zahlung des durch die Mitgliederversammlung festgelegten Beitrages verpflichtet.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch
    1. Tod,
    2. Austritt aus dem Verein oder
    3. Ausschluss aus dem Verein.
  5. Der Austritt, eines Mitgliedes, erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit vierteljährlicher Frist zum Ende eines Geschäftjahres.
  6. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Bei juristischen Personen und anderen Organisationen endet die Mitgliedschaft außerdem durch Liquidation, Auflösung oder Auseinandersetzung. Der Vorstand ist autorisiert, Mitglieder, die nach dreimaliger schriftlicher Aufforderung ihre Beiträge nicht gezahlt haben, ohne vorherigen Beschluss der Mitglieder- versammlung aus dem Verein auszuschließen.

§5 Beiträge

  1. Die Mitglieder zahlen Beiträge.
  2. Die Höhe des Mitgliederbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung.

§6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand und
  • der Beirat.

§7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ des Vereins.
  2. Sie ist als ordentliche Mitgliederversammlung einmal in jedem Kalenderjahr einzuberufen. Daneben kann der Vorstand weitere Mitgliederversammlungen einberufen, soweit dafür Bedarf besteht oder mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten es beantragen.
  3. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden spätestens 14 Tage vorher einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung.
  4. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    1. Wahl des Vorstandes
    2. Wahl des Beirates
    3. Wahl der Kassenprüfer
    4. Entgegennahmen des Jahresberichts und des Berichts der Kassenprüfer
    5. Entlastung des Vorstandes
    6. Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliederbeitrags
    7. An- und Verkauf, sowie Belastungen von Grundstücken
    8. Beteiligung an Gesellschaften
    9. Zuführung vom Mitteln aus dem Vereinsvermögen an eine Stiftung
    10. Satzungsänderungen
    11. Auflösung des Vereins
  5. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienen Stimmberechtigten. Zu einer Satzungsänderung ist jedoch eine Stimmenmehrheit von zwei Drittel der erschienen Mitglieder notwendig.
  6. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des Vereins mit einer Stimme, gleichgültig, ob es sich um eine Einzelperson oder Organisation handelt. Gemäß des §38 BGB kann die Ausübung der Mitgliedschafts- rechte einem anderen nicht übertragen werden.
  7. Anträge sind spätestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei der/dem Vorsitzenden einzureichen, andernfalls können sie nur mit Zweidrittelmehrheit genehmigt werden.
  8. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen. Sie erfolgen geheim, wenn ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dies beantragt.
  9. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Handelt es sich um eine Wahl, so ist von derselben Versammlung erneut abzustimmen.
  10. Die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§8 Vorstand

  1. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Er besteht aus:
    1. der/dem Vorsitzenden
    2. einer/m, höchstens zwei stellvertretenden Vorsitzenden
    3. mindestens einem, höchstens vier weiteren Mitgliedern.
  2. Hauptamtliche Mitarbeiter der Lebenshilfe gGmbH Lüneburg können als Mitglied in den Vorstand gewählt werden. Der Anteil der Lebenshilfe-Mitarbeiter im Vorstand darf max. ein Drittel der Vorstandspersonen betragen.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt, längstens jedoch bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.
  4. Der Vorstand bestimmt seine Geschäftsordnung selbst. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
  5. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder im Sinne des §26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
  6. Die/der Vorsitzende beruft und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Sie/Er unterzeichnet die genehmigten Sitzungsprotokolle von den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Rechtliche Schriftstücke des Vereins dürfen von sämtlichen Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden. Die/Der Vorsitzende kann durch den/einen der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten werden.
  7. Die Mitglieder des Vorstandes haften für ihre im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben getroffenen Entscheidungen und deren Durchführung gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern sowie gegenüber Dritten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§9 Geschäftsführung

Der Vorstand kann zu seiner Entlastung einen Geschäftsführer einstellen. Dieser ist besonderer Vertreter im
Sinne des §30 BGB.

§10 Beirat

Der Verein hat einen Beirat, der aus mindestens fünf Mitgliedern besteht, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
Der Beirat ist ehrenamtlich tätig.
  1. Der Beirat unterstützt und berät den Vorstand bei der Erfüllung der Aufgaben des Vereins. Mitglieder des Beirates können vom Vorstand jederzeit einen Bericht über den Stand der Arbeiten des Vereins anfordern.
  2. Die Mitglieder des Beirates werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Fällt ein Beiratsmitglied während einer Wahlperiode aus, so kann der Vorstand den vakanten Posten bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzen.

§11 Kassenprüfer

  1. Zwei Kassenprüfer überwachen die Kassengeschäfte und das Finanzgebaren des Vereins. Sie dürfen keine Vorstandmitglieder sein.
  2. Die Überprüfung ist mindestens einmal jährlich vorzunehmen. Über das Ergebnis, das schriftlich niederzulegen ist, ist die Mitgliederversammlung zu unterrichten.
  3. Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt für drei Jahre.
    1. Bei Ausfall (Rücktritt, Tod, Verhinderung) eines Kassenprüfers kann der verbleibende gewählte Kassenprüfer kommissarisch einen Nachfolger für den Ausgefallenen berufen.
    2. Sollten beide Kassenprüfer ausgefallen sein, ohne dass durch die Kassenprüfer eine Nachfolge geregelt wurde, dann kann der Vorstand kommissarisch zwei neue Kassenprüfer berufen.

§12 Auflösung des Vereins

  1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
  2. Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Die Stifter ...für Menschen mit Handicap in der Region oder, falls dies nicht möglich ist, an die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. – Landesverband Niedersachsen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke zu verwenden haben.

Stand Juni 2014





Anhang zur Satzung

Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung.

2. Hierbei handelt es sich insbesondere um die auf der Beitrittserklärung erhobenen Mitgliederdaten.

3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder [Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein etc.] an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

4. Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Der Veröffentlichung von Daten und Fotos müssen die Mitglieder ausdrücklich schriftlich zustimmen.

5. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

6. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder, die Beisitzer und die Bürokraft herausgegeben, wenn deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnis erfordern.

7. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Der Verein leitet die Daten seiner Mitglieder an den Landes- und Bundesverband Lebenshilfe weiter. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

8. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Lüneburg, im April 2018

Meilensteine unserer Arbeit

Zufrieden und auch mit Stolz blicken wir auf über vier Jahrzehnte erfolgreiche Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung zurück. Es hat sich viel bewegt, es ist viel passiert, manchmal ging es rasend schnell voran, manchmal wurde unsere Geduld erprobt …

Hier die wichtigsten Meilensteine und Erfolge im Überblick.

Los ging es 1967 …


1967 Der Verein "Hilfe für Spastiker und Körperbehinderte e. V." wird gegründet.
In den folgenden Jahren Eröffnung der "Beschäftigungswerkstatt für köperlich und geistig behinderte Menschen" in Marxen.

1975 In Buchholz: Start des Sonderkindergartens.

1976 Umbenennung des Vereins in "Hilfe für Behinderte e. V. Landkreis Harburg"

1978 Die Schule "An Börns Soll" wird eröffnet und die mobile Frühförderung nimmt ihre Arbeit auf.

1982 Der Verein "Hilfe für Behinderte e.V. Landkreis Harburg" (heute Lebenshilfe Landkreis Harburg e. V.) wird Mitgesellschafter der gemeinnützigen GmbH.

1982 Bau der Wohnstätte in der Von-Dassel-Straße in Lüneburg.

1982 Die Werkstatt in Tostedt mit 180 Arbeitsplätzen nimmt ihren Betrieb auf.

1983 Im Kindergarten Buchholz entstehen die ersten Integrationsgruppen.

1987 Gründung des Familienentlastenden Dienstes (FeD) in Lüneburg

1988 40 Menschen mit Behinderung ziehen in das Wohnheim Buchholz ein.

1989 Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg betreut 25 Jahre nach ihrem Start 600 Menschen mit geistiger Behinderung durch unterschiedlichste Förderungs-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze in der Region.

1989 Start für das ambulant betreute Wohnen in Lüneburg.

1990 Umbenennung des Vereins in "Lebenshilfe Landkreis-Harburg e. V."

1991 Eröffnung Wohnheim Hügelstieg in Adendorf (9 Plätze).

1992 Die erste Wohngruppe in Buchholz entsteht.

1993 Der erste Sonderkindergarten in Winsen eröffnet.

1993 Kooperation mit dem "Museum am Kiekeberg": Die erste Werkstätten-Außenarbeitsgruppe im Landkreis Harburg nimmt ihre Arbeit auf.

1994 Auch im Landkreis Harburg gibt es jetzt den Familienentlastenden Dienst (FeD).

1995 In Stelle wird eine Zweigwerkstatt mit 60 Plätzen in Betrieb genommen.

1995 "Ambulant betreutes Wohnen" nun auch im Landkreis Harburg.

1995 Nächstes Wohnheim: Mühlenkamp in Lüneburg (21 Plätze).

1997 Eröffnung Wohnheim Winsen mit 24 Plätzen.

1997 Neu: Werkstatt in der Bessemer Straße im Gewerbegebiet Goseburg in Lüneburg. Werkstattarbeitsplätze für 200 Menschen mit Behinderung.

1997 Der erste Integrationskindergarten "Campino" in Stadt und Landkreis Lüneburg öffnet die T üren.

2000 Zweiter Integrationskindergarten "Fantasio" in Lüneburg eingeweiht.

2001 Der Neubau ist fertig: Der Sonderkindergarten in Winsen zieht ein.

2002 Die Werkstätten kooperieren mit der Lüneburger Assistenz gemeinnützige GmbH zur Qualifizierung und Vermittlung behinderter Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt.

2003 Jetzt gibt es auch in Pattensen einen Sonderkindergarten.

2004 Weitere Wohngruppen in Buchholz entstehen.

2006 Wohnheim Rabensteinstraße in Lüneburg: Der Neubau ist fertig und 24 Menschen mit zum Teil hohem Hilfebedarf ziehen ein.

2006 ViaNova, die erste Werkstatt für Menschen mit psychischem Handicap im Landkreis Harburg, wird in Tostedt eröffnet.

2007 Auch in Winsen gibt es jetzt eine Wohngruppe.

2007 Zwei Jubiläen – ein Fest: 40 Jahre Elternverein "Lebenshilfe Landkreis Harburg e. V." und 25 Jahre Werkstatt Tostedt werden mit einem Festwochenende in Tostedt gefeiert.

2007 Für die ganz Kleinen: Kinderkrippe in Winsen eröffnet.

2008 Jetzt auch in Lüneburg: eine Kinderkrippe.

2008 50 Jahre Lebenshilfe Bundesvereinigung, dieser Geburtstag wird in beiden Landkreisen gebührend gefeiert.

2010 "Die Stifter … für Menschen mit Handicap in der Region" – Auf Initiative der beiden Elternvereine wird eine Stiftung gegründet.

Heute betreuen wir ca. 1.350 Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Lüneburg und Harburg.

Vereinsgremien


Ellen Kühn  1. Vorsitzende
Detlef Heuer  2. Vorsitzender
Ortrud Aschenbrenner  Schriftführerin
Kirsten Petersen  Kassenwartin, Mitgliederverwaltung
Jens Knoop  Beisitzer
Ellen KühnEllen Kühn
1. Vorsitzende

21279 Hollenstedt
Telefon: 04165 / 221847
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Jahrgang 1957
Assistentin der Geschäftsleitung
Eine Tochter und einen Pflegesohn
Seit 1999 im Vorstand

Mein besonderes Aufgabengebiet ist:

Vertretung des Vereins als Gesellschafter der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung und im Verwaltungsrat der Gesellschaft. Des weiteren bin ich Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung „Die Stifter – für Menschen mit Handicap in der Region“ (kurz „Die Stifter“).

Ich bin Ansprechpartnerin insbesondere für Eltern / Menschen:

  • die Rat und Hilfe benötigen bei allen Fragen und Problemen in Zusammenhang mit ihren Kindern und Angehörigen mit Behinderung.
  • die Wünsche und Anregungen haben für Themen, die vielleicht auch für andere Eltern und Angehörige wichtig sind und nach einer größeren Runde zum Gespräch und/oder Austausch bzw. kompetenter Beratung geradezu verlangen.

Ich engagiere mich bei der Lebenshilfe …

… weil ich so den engagierten Eltern der ersten Stunde meine Wertschätzung und meinen Dank ausdrücken kann. Ihrem unermüdlichen Einsatz verdanken wir, dass es heute viele Angebote und Hilfen für Menschen mit Behinderung und ihre Eltern bzw. Angehörigen gibt.
… weil ich Elternengagement für unbedingt erforderlich halte bei allen weiteren Entwicklungen von Angeboten und Hilfen, denn Eltern sind die Interessenvertreter ihrer Kinder.

Mein Wunsch für die Zukunft …

… dass es auch weiterhin Eltern gibt, die nicht nur die vorhandenen Angebote als "Konsumenten" in Anspruch nehmen, sondern die sich für deren Erhalt und Weiterentwicklung engagieren.
… dass es auch weiterhin (junge) Eltern gibt, die durch ihre Mitgliedschaft im Verein auch dafür sorgen, dass dieser als Gesellschafter die Interessen von Eltern für ihre Kinder mit Behinderung bei den Entwicklungen in der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gemeinnützige GmbH und im Bereich der Behindertenhilfe wahren und vertreten kann.
Detlef HeuerDetlef Heuer
2.Vorsitzender

21224 Rosengarten
Telefon: 04105 / 580606
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Jahrgang 1964
Supply Chain Project Manager im Medical Business
Eine Tochter
Seit 2009 im Vorstand

Mein besonderes Aufgabengebiet ist:

Alles „Handwerkliche“ innerhalb des Vereins.

Ich bin Ansprechpartner insbesondere für:

  • Kurzzeitpflege/Pflegegeld
  • Steuererklärung (Eltern mit behindertem Kind)
  • Behinderten Fahrzeuge (Fahrzeugumbauten)
  • Verbindung zur Schule „An Boerns Soll“

Ich engagiere mich bei der Lebenshilfe …

… weil die Gründergeneration des Vereins bis heute einen tollen Job gemacht hat und eine Fortführung der Vereinsarbeit zur Erhaltung und Ausbau des Erreichten in Zukunft sichergestellt sein muss. Und weil es Spaß macht, sich für behinderte Menschen einzusetzen.

Mein Wunsch für die Zukunft …

… ist neue Mitglieder zu gewinnen, die durch ihre aktive oder auch passive Mitgliedschaft den Verein unterstützen und ausbauen.
Ortrud AschenbrennerOrtrud Aschenbrenner
Schriftführerin

21217 Seevetal
Telefon: 0151 / 12426764
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Jahrgang 1962
Medizinische Fachangestellte
Zwei Kinder
Seit 2005 im Vorstand

Ich engagiere mich bei der Lebenshilfe …

… weil ich durch die Behinderung meiner Tochter gelernt habe, dass es nicht selbstverständlich ist, die vielen Einrichtungen der Lebenshilfe zu nutzen, ohne etwas dazu beizutragen. Ehrenamt ist Ehrensache!

Ich wünsche mir …

… sich mehr Menschen für die Vereinsmitgliedschaft oder sogar für die Vorstandsarbeit entscheiden, um die Stellung unserer Angehörigen mit Behinderung in der Gesellschaft zu stärken.
Kirsten PetersenKirsten Petersen
Kassenwartin, Mitgliederverwaltung

Seevetal
Telefon: 04105 / 80 760
Jahrgang 1962
Hausfrau und Mutter
Zwei Söhne und eine Tochter
Seit 2002 im Vorstand, seit 2005 Kassenführung

Sie erreichen mich im Vereinsbüro:
Lebenshilfe WfbM Tostedt
Zinnhütte 16 – 22
21255 Tostedt

Mittwochs von 9:30-12:00 Uhr
Telefon: 04182 / 20 08 48
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mein besonderes Aufgabengebiet / Ansprechpartner für:

  • Die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder
  • Alles was mit den Finanzen zu tun hat
  • Telefon und Schreibarbeiten im Büro
  • Organisation der Tombola auf dem Weihnachtsbasar der WfbM Tostedt
  • Mitglied im Eltern- und Betreuerbeirat Lüneburg-Winsen

Ich engagiere mich bei der Lebenshilfe …

… wir uns alle freuen können, dass schon vor uns Eltern für die Rechte von behinderten Menschen gekämpft haben. Mit meinem Engagement kann ich ein Stück zurück geben sowie einen kleinen Teil der Verantwortung mit übernehmen. Und: Weil es Spaß macht, dabei zu sein!

Mein Wunsch für die Zukunft …

… dass es auch weiterhin Menschen gibt, denen es Freude macht, mit anderen Menschen etwas zu entwickeln und zu erreichen.
Jens KnoopJens Knoop
Beisitzer

21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon: 04181 / 99 88 45
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jahrgang 1970
Diplom Ingenieur
Zwei Töchter
Seit Juni 2015 im Vorstand

Mein besonderes Aufgabengebiet ist:

  • Generall möchte ich dem Verein als Beisitzer unterstützen, wo Hilfe benötigt wird.
  • Im Speziellen kümmere ich mich um die Erschließung neuer Kommunikationswege, um darüber das Interesse für unseren Verein weiter zu erhöhen.

Ich bin Ansprechpartner insbesondere für:

Digitale Kommunikationswege.

Ich engagiere mich bei der Lebenshilfe …

… weil es ohne die Lebenshilfe viele Dinge heute nicht geben würde und ich dabei helfen möchte, dieses Engagement weiterzuführen und auszubauen.
… weil ich das indviduell Beste für jeden Menschen mit Behinderung erreichen möchte.
… weil die Lebenshilfe mir die Möglichkeit gibt, die Zukunft der Menschen mit Behinderung mitgestalten zu können.

Mein Wunsch für die Zukunft …

… dass jeder behinderte Mensch die bestmöglichste Förderung nach seinen individuellen Möglichkeiten erhält
… dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft akzeptiert und respektiert wird, so wie er ist.